Gerade eben – es läuft noch – höre ich auf Antenne Bayern, dass zum ersten Mal ein Gericht ein Zeugnis abgeändert hat.
Worum es geht
Die Eltern einer Grundschülerin haben geklagt, dass die Fragen einer Schulaufgabe missverständlich gewesen seien und forderten, dass ihr Mädchen eine bessere Note bekäme. Natürlich ging es um den Übertritt in’s Gymnasium.
Konkret
Z.B. lautete eine Frage, die falsch – ähm – richtig beantwortet wurde: Mit welcher Sprache unterhalten sich Taubstumme?
Tja, knifflige Sache. Überlegen Sie selbst…
Ich bin auf Gebärdensprache gekommen.
Die Lehrerin hatte entweder Zeichensprache oder Schrift verlangt.
Die Schülerin hat Lautsprache geantwortet.
Hey!
– Stimmt. Das ist gar nicht intuitiv. Lautsprache. Wie soll das denn bitteschön gehen?
Fragen wir mein gern und oft benutztes Wikipedia. Dort findet man unter dem Eintrag zu Lautsprache:
Unter Lautsprache versteht man eine mittels der natürlichen Sprachorgane erzeugte Sprache. In Gegensatz dazu stehen Gebärdensprache und Literatursprache in engeren Sinne.
Wie der gesunde Menschenverstand™ es nahelegt. Falsch! Das Gericht ist durch Befragen unzähliger Experten zu dem Schluß gekommen, dass Lautsprache eine korrekte Antwortalternative darstellt.
Es gab da noch ein paar andere Fragen mit falschen – ähm – richtigen Antworten.
Schwuppdiwupps wird aus einer drei eine eins ©. Da wünscht man sich reiche Eltern mit Freizeit, damit die für die Schulnote des Sohnemanns oder des Töchterchens vor Gericht gehen können.
Was man nicht vergessen sollte
Bei so einer Schulaufgabe geht es doch nicht darum, irgendwelches Wissen reproduzieren zu können. Das Wissen, das abgefragt wird, kommt auch nicht aus dem Nichts. Es wird tagelang dieses Wissen zusammen mit den Schülern aufbereitet. Die Schüler müssten also wissen, um was es geht. Auf eine Frage, die so vorbereitet wurde, mit Lautsprache
zu antworten ist, als würde man eine Wortneuschöpfung machen.
Was zu bedenken ist
Wenn jetzt Gerichte Zeugnisse machen und somit den Lehrern diese Autorität absprechen, dann macht man die Lehrer noch mehr zum Spielball der schlecht erzogenen, egoistischen, arroganten, vollidiotischen Yuppi-scheißer Eltern.
Man merkt, mich lässt sowas nicht kalt…





{ 5 } Comments
Oh man, oh man, wohl selber Lehrer und ebenso mit nicht vorhandenem Selbstbewußtsein. Wahrscheinlich auch noch Grundschullehrerin, d.h., man glaubt, wenn man 5 Tage die Woche täglich 5 Stunden (à 45 Minuten) Grundschulunterricht gibt, der jedes Jahr der gleiche ist, hat man eine anstrengende Woche.
Aber zum Thema: Wie kann man sich über so etwas aufregen: Wenn die Eltern ihr hart verdientes Geld für die Versetzung ihrer Tochter in die Beobachtungsstufe ausgeben, dann ist das doch deren gutes Recht. Jedem das seine. Außerdem, wenn das Kind tatsächlich nicht fähig genug für das Gymnasium ist, dann wird es in der 7. Klasse sowie so auf die Realschule zurück gestuft.
Das die Realschule ein nicht zu verachtender Bremsklotz für die spätere Berufausbildung und -wahl ist, kann man ja der aktuellen Diskusion in den Medien über die Schaffung der Ganztagsschule und gleichzeitiger Zusammenlegung der Schulformen bis zur 10. Klasse entnehmen.
Außerdem ist auch bekannt, das die Lehrer bei der Fehlbeurteilung von Schülern bezüglich der Beurteilung der Tauglichkeit für die gymnasiale Oberstufe eine Trefferquote haben, die man sonst nur noch in den USA beim Fällen von “richtigen” Todesurteilen innerhalb der schwarzen Bevölkerung erlebt.
Ich bin mir nicht sicher, worauf sich der erste Absatz bezieht? Mich? Nein, ich bin keine Grundschullehrerin…
Aber ich frage mich, was man selbst arbeiten muss, um über die Arbeit anderer so disqualifizierend und unqualifiziert herziehen zu können, wie du das hier machst.
Ich kann mich darüber aufregen, wenn Eltern ihr hart verdientes Geld für die Versetzung ihrer Tochter in die Beobachtungsstufe ausgeben, weil – eben – es um Geld geht. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich die Eltern, die kein Geld haben, nicht in diesem Maße für die Versetzung ihrer Sprößlinge einsetzen können. Das ist ungerecht.
Der Vergleich zwischen Fehlbeurteilungen bei Klassenversetzungen und Todesurteilen ist sehr interessant. Makaber, aber interessant.
Insofern treffend, als dass die farbige Bevölkerung wohl eher die Unterschicht der Gesellschaft darstellt. Also weniger Geld hat, als dass sie sich ‘Gerechtigkeit’ erkaufen könnte. Analog zu den armen Eltern, die sich die Versetzung der Tochter nicht ‘leisten’ können.
Inwieweit jedoch die amerikanische Judikative ‘gerecht’ ist, ist doch eher fraglich (zumindest in meinen Augen – Die Wahrheit ist kein demokratischer Vorgang, wie es bei einem Geschworenengericht etc. teilweise den Anschein hat.).
Ich habe ein Problem damit, wenn sich Laien – ähnlich wie beim Fußball – zutrauen dürfen, das Maul weiter aufreissen zu können, als der Lehrer bzw. Trainer. Heutzutage ist jeder Experte. Geld hilft dabei. Oder Ausdauer beim Gang durch die Instanzen. Dass dann der – wie in diesem Fall – der kleine Lehrer den Kürzeren zieht, scheint dabei nur logisch. Und in diesen Wertmaßstäben korrekt.
Mit Geld kann man sich sogar die Wahrheit kaufen – Lautsprache.
So weit sind wir gekommen.
Woran es liegt, dass die Lehrer – laut deiner Aussage – viele Fehlbeurteilungen leisten? Vielleicht daran, dass auf 30 Kinder ein Lehrer kommt und dass die Kinder im Gegenzug vom Elternhaus immer schlechtere Grundbildung und -erziehung mitbekommen?
Vielleicht. Wahrscheinlich grundsätzlich.
Aber das mit den Todesurteilen ist interessant. Wirklich interessant. Auf seine Art…
Meine Erfahrung zur Beurteilung der Arbeit von Lehren in Deutschland: 14 Jahre eigene Schulerfahrung in drei Schulen (1x Internat) in zwei Bundesländerm plus die Schulerfahrungen meiner vier Geschwister in weiteren Bundesländern und im Ausland. Das macht in der Summe 14+13+13+12+12=64 Jahre direkte Schulerfahrung. Das finde ich als Bewertungsgrundlage ausreichend. Wir haben uns während unserer Schulkarriere nur an Institutionen aufgehalten, die von sich behaupten würden, Elitenschulen zu sein. Was man da erlebt hat, ist schon erstaunlich, auch bezüglich der Schulempfehlung. Und an diesesn Schulen kamen auf einen Lehrer keine 30 Kinder.
Dies ist für mich auch keine Entschuldigung. Schließlich beurteilt der Klassenlehrer die Leistung der Kinder. Er hatte folglich 4 Jahre Zeit, die Kinder so kennen zu lernen, dass er ein richitges Urteil fällen kann. Geht man von 180 Schultagen im Jahr aus, multipliziert mit 4 Grundschuljahren, geteilt durch 30 Kinder macht das exakt 30 Tage/Kind, die dem Lehrer zur Verfügung stehen. Eigentlich ausreichend, meinen Sie nicht?
Dass das nicht vorhandene Geld bei sozial schwächer gestellten Familien ein Vorgehen wie geschildert nicht erlaubt, steht ausser Frage. Allerdings ist in diesen Kreisen das nicht vorhandene Geld für eine Klage nicht im entferntesten der Grund für ein schulisches Scheitern.
Das die amerikanische “Judikative” im Bezug auf die Todesurteile nicht gerecht ist, ist auch mein Punkt. Sonst hätte ich diesen Vergleich nicht gezogen. Er scheint mit besonders deshalb als äußerst angemessen, da eine nicht erteilte Laufbahnbescheinigung für die gymnasiale Oberstufe einem Todesurteil für die gesamte spätere Karriere gleicht.
Sie sind desweiteren in Ihrer Antwort gar nicht auf meinen Punkt eingegangen, dass am Ende der Beobachungsstufe eine erneute Eignungsprüfung vorgenommen wird. Hier kann er zu einer Rückstufung in die Realschule kommen. Umgekehrt geht dies aber nicht. Einmal in der Realschule gelandet, muss man dort bis zum Ende der 10. Klasse ausharren und kann dann nur mit Wiederholung der 10. Klasse im Gymnasium die Schullaufbahn mit Abschluss Abitur fortsetzten. Ein ziemlicher Aufwand. Deshalb lieber die Zweifelsfälle in Gymnasium und später wieder zurückstufen, als ganze potentielle Karrieren zu ruinieren. In der Statistik und Justiz wird der erste Fall als Fehler 1. Art bezeichnet, der zweite Fall als Fehler 2. Art. Da der Fehler 1. Art schwerwiegendere Folgen hat als der Fehler 2. Art, handelt man nach dem Prinzip in dubio pro reo. Aber die Lehrerschaft in ihrer selbstherrlichen Arroganz ist ähnlich wie der Schiedsrichter im Fussball nicht in der Lage, sein Urteil zu revidieren, Geschweige denn, es in Zweifel zustellen. Der Lehrer nicht durch engagierte Eltern, der Schiedsrichter nicht durch den Videobeweis.
Allerdings habe ich auch das Gefühl, Ihnen geht es gar nicht um die Ungerechtigkeit im Schulsystem, weder aufgrund scheinbar erkaufter Laufbahnbescheinigungen noch aufgrund falsch getroffener Unrteile. Viel mehr vertreten Sie eine Meinung, von der sich auch der Letze in der SPD-Basis spätesten mit der Agenda 2010 und PISA verabschiedet hat oder verabschieden musste. Nur die ewig gestriegen des Lafontaine-Lagers rufen noch in diesen “Soziale Ungerechtigkeits”-Wald. Da diese Position aber so lahm, überholt und alt ist, schallt es noch nicht mal mehr zurück.
Hut ab vor 64 Jahre Schulerfahrung.
Ich war nicht ganz so lange auf der Schule, erlaube mir dennoch ein Urteil – das allerdings anders ausfällt.
Und, keine Angst, ich habe auch Verwandte, die auf die Schule gegangen sind. Aber deren Meinung kenn ich nicht so, dass ich sie hier vertreten könnte.
Ihre Rechnung ist interessant. So habe ich das noch nicht betrachtet – und ich glaube auch nicht, dass es so betrachtet werden kann. Zwei Anmerkungen:
Zunächst haben Sie sich verrechnet. Es sind nicht 30, sondern 24 Schultage, die ein Lehrer laut Ihrer Rechnung mit einem Kind (angenommenerweise irgendwie allein) verbringt.
Im öffentlichen Schulsystem – zumindest bei uns in Bayern, ich weiss nicht, wie das woanders oder in Eliteland ist – hat ein Grundschullehrer seine Klasse zwei Jahre – nicht die von Ihnen veranschlagten vier. Das halbiert die Anzahl der Schultage, die ein Lehrer mit einem Kind irgendwie allein verbringt – auf 12.
Das Urteil des Klassenlehrers aus der 1. und 2. Klasse sollte man ja wohl eher nicht heranziehen – wahrscheinlich ist es falsch.
Nun ist die Rechnung aber stark idealisiert. Ein Lehrer – im öffentlichen Schulsystem – hat nie die Zeit all seine Aufmerksamkeit nur einem Kind zu schenken. Vielleicht in der Förderschule (wenn auf 12 Kinder 3 Pädagogen kommen). Nicht jedoch in der Grundschule. Nochmal: 30 Kinder – 1 Lehrer. Oder – interessanter – 24 Kinder, davon 4 deutschstämmig, die restlichen 20 aus Allerherrenländer. 12 Kinder, die in weiteren sozialen Einrichtungen betreut werden. Davon 6 Kinder, wegen denen man fast täglich mit eben diesen sozialen Einrichtungen oder dem Jugendamt zu tun hat. Ein Kind, das in der zweiten Klasse nicht bis 20 zählen kann und als einzige Farbe ‘rot’ kennt. Die Eltern verweigern allerdings die Versetzung in die Förderschule, wo dieses Kind weit besser – ehm – gefördert werden könnte und – was in meinen Augen wichtiger ist – dadurch der Rest der Klasse wieder so einigermaßen auf seine Kosten käme. Gerade dieser letzte Fall erinnert mich an die von Ihnen favorisierte Beobachtungsstufe.
Sie haben aber Recht. Unter diesen Bedingungen sind Fehlentscheidungen (viele Fehlentscheidungen) unumgänglich. Liegt das an der Lehrerschaft? Oder liegt das am (Schul-)System?
Was ich für mich davon rausziehe ist, dass das dreigliedrige Schulsystem unter diesem Aspekt ausgedient hat. Gesamtschulen bieten den Schülern weniger Stress (im Übergang zum Gymnasium) und (beispielsweise) bessere Möglichkeiten, soziale Kompetenzen zu erwerben und der Entfremdung sozialer Gruppen entgegenzuwirken.
Auf der anderen Seite hat eine Gliederung – und die einhergehende Elitebildung – auch seinen Reiz. Aber, bitte, keine Pseudoelite.
Bleibt noch die Anekdote von dem Erstklässer, der am ersten Schultag mit einem T-Shirt auftaucht, auf dem groß “Abi 2019″ steht.
Im Kern geht es doch darum, dass Eltern (egal ob nun reich oder arm) überhaupt die Möglichkeit haben, Tatsachenentscheidungen (Taubstumme können sich nun mal nicht über Lautsprache verständigen) per Gerichtsentscheid so hingebiegen zu lassen, damit diese Eltern im Bekanntenkreis nicht als “die Erzeuger eines Versagerkindes” dastehen müssen. Ich meine, die Eltern selbst besitzen schon ein verzerrtes Geltungsbewußtsein, vorbei an der Realität und vorbei am Wohl des Kindes. Was ist dem Kind damit geholfen, dass es zwar dann eine höhere Schule besuchen, sich aber aufgrund seiner Fähigkeiten dort nur von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe quält? Es sollte auch klar sein, dass nicht alle Eltern ein Wunderkind gebären können. Im übrigen hat ein anderes Gericht dieses Fehlurteil wieder revidiert – das Kind befindet sich somit NICHT auf der “höheren Schule”.
Früher hat man von seinen Eltern bei einer schlechten Note wenigstens noch zu hören bekommen, dass man sich eben anstrengen müsse und mehr für die Schule lernen solle – heute gehen die Eltern mit der Schulaufgabe unterm Arm vor den Kadi und klagen. Und ein Lehrer ist den mittlerweile respektlosen Kids im Klassenzimmer schutzlos ausgeliefert – die Rütli-Schule ist DAS Beispiel hierfür… Quo vadis, orbis?
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[...] ihr damit der Zugang zum Gymnasium ermöglicht wurde. Darüber wurde schon berichtet siehe (Lautsprache). Neu ist, dass dieses Urteil auf Drängen der Landesanwaltschaft vom 7. [...]
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